Todesfall

Der Tod eines nahestehenden und geliebten Menschen ist ein tiefgehender Einschnitt in Alltag und Leben der Angehörigen und Nahestehenden. Gerne sind wir nach unseren Möglichkeiten in dieser Situation für Sie da und begleiten Sie beim Umgang mit dem Verlust, beim Abschiednehmen und in der Trauer.

Je nach Verlust und persönlicher Lebenssituation kann Trauer und Verarbeitung verschiedene Formen und Wege finden und es kann unterschiedlich lange dauern, eine neue Lebensperspektive zu finden.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Hilfe und Beratung wünschen oder sich über einen Besuch freuen würden. Kontakt Pfarramt

 

TOD EINES ANGEHÖRIGEN - WAS IST ZU TUN?

1. Hausarzt oder Notarzt (Tel. 144) rufen. Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen. 

2. Benachrichtigen eines Bestattungsdienstes. 

3. Benachrichtigen der zuständigen Pfarrperson innert 48 Stunden. Dies ist i.d.R. Pfr. Joel Baumann (062 966 12 40). Während Ferienabwesenheiten wird die für Abdankungen zuständige Person inkl. Telefonnummer auf der Ansage des Telefonbeantworters genannt. 

INFORMATIONEN ZU ABDANKUNGEN

1. Beerdigung öffentlich / im engsten Familienkreis

In Wyssachen sind sowohl öffentliche Beerdigungen als auch solche im engsten Familienkreis möglich. Wenn von der verstorbenen Person nicht klar der Wunsch nach einer Beerdigung im Familienkreis geäussert wurde ist es grundsätzlich sinnvoll die Beerdigung öffentlich zu gestalten, da nicht nur die Familienangehörigen jemanden verloren haben, sondern auch Freunde und Bekannte von nah und fern - und auch sie den Wunsch haben, sich bewusst von der verstorbenen Person zu verabschieden. 

Denkbar ist auch eine öffentliche Trauerfeier im Anschluss an eine Beisetzung auf dem Friedhof im engsten Familienkreis. Dies macht z.B. dann Sinn, wenn es den Angehörigen wichtig ist, auf dem Friedhof nicht bereits erste Hände schütteln zu müssen und noch etwas Zeit für sich zu haben.  

Gerne können Sie sich bei Fragen bei Pfr. Joel Baumann melden. 

 

2. Termin der Beerdigung 

Der Termin der Beerdigung wird von den Angehörigen in Absprache mit dem Bestattungsdienst und dem Pfarramt festgelegt. Beerdigungstermine in Wyssachen sind Dienstag - Freitag um 13.30 Uhr. Auf Wunsch ist eine Beerdigungen auch um 11 Uhr denkbar. An Feiertagen finden keine Beerdigungen statt. 

 

3. Kirchenmusiker/Sigristin

Sigristin und Kirchenmusiker/in werden von der zuständigen Pfarrperson gesucht/informiert. Selbstverständlich dürfen die Angehörigen Musiker/innen vorschlagen. Dies der zuständigen Pfarrperson bitte möglichst frühzeitig mitteilen. 

 

4. Blumen

Die Sigristinnen organisieren ein Blumengesteck für auf den Taufstein. Spezialwünsche sind direkt mit ihnen abzusprechen und sind selber zu organisieren. 

 

5. Auswärtige Beerdigung

Grundsätzlich findet die kirchliche Bestattung in der Kirchgemeinde statt, in welcher der/die Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Für Ausnahmen wenden sie sich bitte an die betreffende Kirchgemeinde. 

 

6. Freikirchliche Abdankung 

Selbstverständlich dürfen auch Pastoren aus Freikirchen Abdankungsfeiern gestalten. Unter Umständen ist auch eine gemeinsame Gestaltung von Ortspfarrer und freikirchlichem Prediger denkbar. 

 

7. Abdankung trotz Austritt

Falls eine verstorbene Person aus der reformierten Kirche ausgetreten ist, jedoch trotzdem kirchlich bestattet werden möchte, ist dies grundsätzlich möglich. Die anfallenden Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Angehörigen. 

 

8. Abkündigung / Ewigkeitssonntag

In der Regel werden im Sonntagsgottesdienst nach der Beerdigung die Personalien der/des Verstorbenen verlesen. Zu diesem Gottesdienst sind die Angehörigen herzlich eingeladen. 

Darüber hinaus sind sie eingeladen zum Gottesdienst am Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent). In diesem Gottesdienst wird allen Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres gedacht.